Posted in Allgemein on September 28th, 2009 by Glenn
Seit 2003 wird die englische Limited auch in Deutschland voll anerkannt, was für hiesige Unternehmer natürlich große Vorteile mit sich bringt. Das Unternehmen kann in England gegründet werden, die Geschäfte müssen allerdings nicht über Großbritannien abgewickelt werden. Der Unternehmer kann seiner Geschäftstätigkeit einfach und unkompliziert von Deutschland aus nachgehen. Damit eine Limited in der Bundesrepublik geführt werden kann, müssen jedoch einige Bedingungen erfüllt werden.
Vorraussetzungen für die Geschäftstätigkeit in Deutschland
Limited gründen in Deutschland : Zuerst einmal muss die Limited natürlich gegründet werden. Dafür ist lediglich ein Startkapital von einem englischen Pfund nötig. Im Namen der Firma muss unbedingt der Begriff „Limited“ enthalten sein, ansonsten herrscht Wahlfreiheit.
Damit die Limited als gegründet gilt, muss sie beim englischen Handelsregister eingetragen werden. Nun kann der Inhaber eine Zweigstelle mit Sitz in Deutschland einrichten. Diese Zweigstelle muss völlig selbstständig arbeiten, nur dann wird sie auch anerkannt.
Wurden all diese Voraussetzungen erfüllt, kann die englische Limited von Deutschland aus geführt werden.
Spezielle Services erleichtern die Gründung
Die Gründung einer Limited kann ziemlich kompliziert sein, wenn man sich selbst mit dem englischen Rechtssystem nicht auskennt. In den meisten Fällen würde wohl eine Reise nach Großbritannien nötig werden, um die Limited endgültig ins Leben rufen zu können. Allerdings braucht man diesen Aufwand nicht unbedingt in Kauf zu nehmen. Es gibt mittlerweile zahlreiche Agenturen, die die Gründung von Limiteds geschäftsmäßig betreiben. Der Kunde gibt lediglich seinen Auftrag ab und die Agentur erledigt alles Weitere mit den englischen Behörden. Natürlich sind solche Dienste kostenpflichtig. Der Kunde kann aber meist zwischen verschiedenen Paketen wählen, die mehr oder weniger Zusatzleistungen enthalten und sich daher auch im Preis unterscheiden.