Mondgrundstück

Wer hat nicht schon einmal davon geträumt, einen unliebsamen Zeitgenossen kurzerhand auf den Mond zu schießen. Spätestens seit der Mondlandung am 21. Juli 1969, die ja angeblich ein kleiner Schritt für einen Menschen, aber ein riesiger Sprung für die Menschheit gewesen war, wissen wir, es wäre möglich. Nachdem Neil Armstrong und Edwin Aldrin ihre Fußstapfen im Mondstaub hinterlassen haben, wurden weitere Begehrlichkeiten geweckt. Zum Beispiel die Vision vom eigenen Mondgrundstück.

Was erwartet uns auf dem Mond?

Kenner des deutschen Schlagerguts wissen: „Auf dem Mond, da blühen keine Rosen. Rosenliebhaber und -züchter kommen also für ein Mondgrundstück eher nicht in Frage. Romantisch veranlagte Menschen müssten wohl oder übel auf Küsse im Mondenschein verzichten. Denn welcher Mond soll ihnen dann noch scheinen? Dafür dürften sich die Freunde absoluter Ruhe auf jeden Fall angesprochen fühlen. Auch Familienmuffel sind fein aus dem Schneider, da auf dem Mond auf absehbarer Zeit weder mit einem leistungsfähigen Straßennetz noch mit einem intakten öffentlichen Nahverkehr zu rechnen ist.

Gibt es baurechtliche Probleme?

Die Bebauung eines Mondgrundstücks wirft viele Fragen auf. Für welchen Baustoff entscheidet sich der Bauherr? Holz oder Beton, Stahl oder Glas? Konventionelle oder Fertigbauweise? Muss vorsorglich eine Garage eingeplant werden? Lassen die klimatischen Bedingungen auf dem Mond ein Wohnen im Zelt zu? Wie viel Platz muss man für einen Grill einrechnen? Fragen, die jeder Häuslebauer für sich selbst beantworten muss. Auf jeden Fall bleibt es seine Entscheidung, die (vorerst) nicht von Paragrafenjunkies in den Bauämtern beeinflusst werden kann.

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